Die Absichtserklärung [LOI – letter of intent] ist eine einseitige Willenserklärung und wird deshalb nur vom Aussteller unterzeichnet. Sie ist der schriftliche Ausdruck einer Verhandlungspartei, einen Abschluss unter zuvor besprochenen Bedingungen herbeiführen zu wollen. Bei einem Unternehmensverkauf /-kauf sollte der Veräußerer die Absichtserklärung in jedem Fall vor einer Unternehmensprüfung – Due Diligence erhalten bzw. darauf bestehen, denn in einer Due Diligence übergibt der Veräußerer alle Unterlagen vollumfänglich.
Durch die vorherige Absichtserklärung werden bereits die Bedingungen eines späteren Unternehmenskauf-/ Verkaufs-vertrages besprochen. Somit wird rechtzeitig ausgeschlossen, dass man später wichtige Bestandteile vergisst, weniger nach verhandelt werden muss, sich keiner Salami-Taktik aussetzt oder davon ausgeht, dass das schon in Ordnung geht. Das amerikanische Gegenstück ist MoU – Memorandum of Understanding. Der einzige Unterschied ist, dass diese Vereinbarung von beiden Seiten unterschrieben wird. Weitere Bezeichnungen sind u. a. Term Sheet. Dieser Ausdruck wird überwiegend von Beteiligungsgesellschaften verwandt. Aus dem angelsächsischen Raum ist das HoA – Head of Agreement bekannt.
Folgende Inhalte können Bestandteil einer Absichtserklärung werden. Diese sind aufgrund der Vereinbarungs-individualität nicht immer zwingend erforderlich bzw. ausführlicher zu formulieren. Hier ist auch zu verstehen, dass die Einbringung von earn-Modellen, Cash- and Debt free-Regelungen zusätzlicher Formulierungen bedarf:
- Benennung der Vertragsparteien [Veräußerer ./. Erwerber]
- Definition der Übergabe [Gegenstände, Anteile, Verbindlichkeiten, Rechte]
- Bedingungen und Voraussetzungen des Veräußerers
- Voraussetzungen für die Übergabe, Erlaubnisse bzw. Ermittlung möglicher Genehmigungen
- Voraussetzung und Bedingungen des Abschlusses eines Verkaufs-/Kaufvertrages
- Anteilsübertragung auf den Erwerber, Kaufpreis, Zahlungsweise
- Bestimmungen des Kauf-/Verkaufsvertrages
- Unternehmens- und Finanzstatus [Forderungen, Verbindlichkeiten, Vermögen- und Vermögensteile, Steuern, Haftungsverhältnisse, Gewährleistungen
- Versicherung der Umfänglichkeit, Offenheit, Transparenz
- Übertragung aller Verträge
- Sonderkonto für einen Teil des Verkaufs-/Kaufpreises
- Inhalt, Ablauf- und Zeitplan der Unternehmensprüfung [Due Diligence]
- Ablauf- und Zeitplan
- Geheimhaltungsvereinbarung
- Exklusivitätsversicherung
- Übernahme / Verteilung der Kosten [Due Diligence, Notar, transaktionsgebundene Kosten]
- Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und geltendes Recht
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Der Autor Harald Mohr ist Inhaber eines Beratungshauses für Corporate Finance | Merger & Acquisition. In 15 Jahren wurden über 350 klein- und mittelständische Unternehmen [KMU] bei dem Erwerb und der Veräußerung von Unternehmen, Unternehmensteilen, Nachfolgeregelungen sowie Unternehmensbeteiligung in Gründungs,- Wachstums- und Reifephasen beraten. Harald Mohr ist Initiator eines bundesweit aufgestellten unabhängigen Kompetenz-Netzwerkes für Corporate Finance, Merger & Acquisition.
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